Steirischer Wasserversorgungsverband
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Verbandsbeiträge ab 2005
Auszug aus den Satzungen des Steirischen Wasserversorgungsverbandes (genehmigt
mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung GZ.: Fa
13A-35.1023-05/137 vom 17.1.2005):
§ 7 Voranschlag und Kostenaufteilung
(1) Die daraus resultierenden auf die einzelnen Mitglieder entfallenden
Verbandsbeiträge sind vom Vorstand jährlich neu zu berechnen und werden allen
Mitgliedern aufgrund des Jahresvoranschlages schriftlich zur Zahlung
vorgeschrieben. Die Verbandsbeiträge setzen sich aus einem Grundbeitrag und
Leistungsbeiträgen zusammen.
(2) Grundlage für die Ermittlung der Leistungsbeiträge ist die
Jahreswasserabgabe-menge des jeweiligen Mitgliedes. Jedes Mitglied hat dem
Verband die Jahreswas-serabgabemenge des abgelaufenen Jahres bis spätestens Ende
Jänner des Folgejahres schriftlich zu melden.
(3) Die auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Verbandsbeiträge sind, wenn
nicht ausnahmsweise eine längere Zahlungsfrist vereinbart ist, binnen eines
Monats nach Zustellung der Zahlungsvorschreibung einzuzahlen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.12.2004:
Grundbeitrag: 100,-- € exkl. MWSt.
Leistungsbeiträge (bezogen auf Jahreswasserabgabemenge)
| bis 100.000 m3 | 100,-- € exkl. MWSt. |
| 100.001 – 500.000 m3 | 200,-- € exkl. MWSt. |
| 500.001-1,000.000 m3 | 325,-- € exkl. MWSt. |
| über 1,000.000 m3 | 450,-- € exkl. MWSt. |